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auf Anweisung

См. также в других словарях:

  • Anweisung zur deutschen Orthographie — Anweisung zur Teutschen Orthographie 4. Auflage 1746 Erste Seite vom Inhaltsverzeichnis des ersten Teils …   Deutsch Wikipedia

  • Anweisung zur Teutschen Orthographie — 4. Auflage 1746 Erste Seite vom Inhaltsverzeich …   Deutsch Wikipedia

  • Anweisung — Anweisung, 1) (Pädag.), der theoretische Unterricht, der ohne unmittelbaren Bezug auf das Handeln nur die Grundsätze entwickelt, auf welchen das Handeln beruhen soll. Im Fortschreiten wird sie Anleitung, d. h. Nachweisung zur Anwendung der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anweisung — (im Verkehrsrecht des Mittelalters und später Assignation genannt), ein Auftrag, durch den jemand (der Assignant) einem andern (dem Assignaten) die mündliche oder schriftliche Weisung erteilt, einem Dritten (dem Assignatar) eine Leistung zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anweisung — Anweisung, im gewöhnlichen Verkehr nahe verwandt mit Cession oder Delegation. Der Anweiser (Assignant) gibt dem Assignataren, in der Regel weil er demselben schuldet, doch auch aus anderen Gründen (z.B. Incassomandat, Darlehn), Auftrag, Anweisung …   Herders Conversations-Lexikon

  • Anweisung (Recht) — Postanweisung der Deutschen Bundespost Wird jemand über einen Dritten angewiesen eine Leistung an den Dritten zu bewirken, liegt eine Anweisung im Rechtssinne vor. Die Anweisung ist, sofern sie in einer Urkunde verlautbart wird, ein Rektapapier.… …   Deutsch Wikipedia

  • Anweisung — Vorschrift; Anordnung; Instruktion; Order; Diktat; Zwang; Befehl; Weisung (fachsprachlich); Weisung; Mandat; Auftrag; …   Universal-Lexikon

  • Anweisung — 1. Anweisung (Delegation) ist gute Bezahlung. – Eisenhart, IV, 56a; Pistor., II, 31; Volkmar, 365. Dies Sprichwort gilt, wenn A. für seine Forderung an B., dessen Forderung an C. an Zahlungsstatt förmlich übernimmt und sich somit aller Ansprüche… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Anweisung — 1. Begriff: Im Sinn des BGB eine einseitige schriftliche ⇡ Willenserklärung, durch die der Anweisende den Angewiesenen ermächtigt, einem Dritten (Anweisungsempfänger) Geld, Wertpapiere oder andere ⇡ vertretbare Sachen auf Rechnung des Anweisenden …   Lexikon der Economics

  • auf — hinauf; hinaus; gen; aufwärts; uff (berlinerisch) (umgangssprachlich) * * * 1auf [au̮f] <Präp. mit Dativ oder Akkusativ>: 1. räumlich; mit Dativ; Frage: wo?> …   Universal-Lexikon

  • Anweisung — weisen: Das altgerm. Verb mhd., ahd. wīsen, niederl. wijzen, aengl. wīsan, schwed. visa ist eine Ableitung von dem unter ↑ weise behandelten Adjektiv. Das Verb, das bis ins 16. Jh. schwach flektierte, bedeutet eigentlich »wissend machen«. Siehe… …   Das Herkunftswörterbuch

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